3.Mose 22,3

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3.Mose      Altes Testament - Geschichtsbuch

Version 1

Schlachter, Franz Eugen, 1859-1911, Erweckungsprediger - Deutsche Übersetzung der Bibel in den Jahren 1890-1905 in Biel, Schweiz, Ausgabe 1951 der Genfer Bibelgesellschaft .

Inhaltsverzeichnis

3.Mose - Kapitel

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3.Mose 22,3



3.Mose - Kapitel 1


1.1  Und er rief Mose, und der HERR redete zu ihm von der Stiftshütte aus und sprach: 1.2  Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Will jemand von euch dem HERRN ein Opfer bringen, so soll euer Opfer, das ihr darbringet, vom Vieh, von Rindern oder Schafen genommen sein. 1.3  Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem HERRN; 1.4  und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig aufgenommen und für ihn Sühne erwirken. 1.5  Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem HERRN; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 1.6  Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen; 1.7  und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun und Holz aufschichten über dem Feuer; 1.8  auf das Holz aber über dem Feuer sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett; 1.9  sein Eingeweide aber und seine Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar verbrennen als ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 1.10  Entnimmt er aber seine Opfergabe dem Kleinvieh, so bringe er zum Brandopfer ein tadelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen dar 1.11  und schächte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem HERRN, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; 1.12  er aber zerlege es in Stücke, und der Priester lege sie samt dem Kopf und dem Fett ordentlich auf das Holz über dem Feuer auf dem Altar. 1.13  Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und verbrennen auf dem Altar; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 1.14  Soll aber seine Brandopfergabe für den HERRN aus Geflügel bestehen, so bringe er von Turteltauben oder von jungen Tauben sein Opfer dar. 1.15  Dieses soll der Priester zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneifen und ihn auf dem Altar verbrennen; sein Blut aber soll an der Wand des Altars ausgepreßt werden. 1.16  Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, östlich vom Altar. 1.17  Sodann soll er den Vogel an den Flügeln einreißen, sie aber nicht abtrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar verbrennen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN.


3.Mose - Kapitel 2


2.1  Will aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer bringen, so soll ihre Opfergabe aus Semmelmehl sein, und man soll Öl darüber gießen und Weihrauch darauf tun. 2.2  Also soll man sie zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Semmelmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch, und der Priester soll dieses Gedächtnisopfer auf dem Altar verbrennen als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 2.3  Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als ein hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 2.4  Willst du aber ein Speisopfer darbringen von dem, was im Ofen gebacken wird, so nimm ungesäuerte Semmelkuchen, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt. 2.5  Ist aber dein Speisopfer in der Pfanne bereitet, so soll es von ungesäuertem Semmelmehl sein, mit Öl gemengt; 2.6  du sollst es in Brocken zerbrechen und Öl darauf gießen, so ist es ein Speisopfer. 2.7  Willst du aber ein gekochtes Speisopfer darbringen, so bereite man es von Semmelmehl mit Öl; 2.8  und du sollst das Speisopfer, das von solchem bereitet ist, zum HERRN bringen und sollst es dem Priester übergeben, der trage es zum Altar; 2.9  und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, und soll es auf dem Altar verbrennen zu einem wohlriechenden Feuer vor dem HERRN. 2.10  Das Übrige aber vom Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, als hochheiliger Anteil an den Feueropfern des HERRN. 2.11  Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringet, soll gesäuert werden; denn ihr sollt dem HERRN weder Sauerteig noch Honig verbrennen. 2.12  Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch. 2.13  Dagegen sollst du alle deine Speisopfergaben mit Salz würzen und sollst das Bundessalz deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen. 2.14  Willst du aber dem HERRN, deinem Gott, ein Erstlingsopfer darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner als Erstlingsspeisopfer bringen; 2.15  und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen, so ist es ein Speisopfer. 2.16  Und der Priester soll, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, verbrennen, von der Grütze und vom Öl, dazu allen Weihrauch, daß es ein Feuer sei für den HERRN.


3.Mose - Kapitel 3


3.1  Ist aber seine Gabe ein Dankopfer, und bringt er es von den Rindern dar, es sei ein Ochs oder eine Kuh, so soll er ein tadelloses Tier herbringen vor den HERRN. 3.2  Und er soll seine Hand stützen auf seines Opfers Haupt und es schächten vor der Tür der Stiftshütte, und Aarons Söhne, die Priester, sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 3.3  Dann soll er von dem Dankopfer zur Verbrennung für den HERRN das Fett herzubringen, welches das Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das am Eingeweide hängt; 3.4  dazu die beiden Nieren samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, und was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. 3.5  Und Aarons Söhne sollen es verbrennen auf dem Altar, über dem Brandopfer, auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 3.6  Besteht aber seine Gabe, die er dem HERRN zum Dankopfer darbringt, in Kleinvieh, es sei ein Männchen oder Weibchen, so soll es tadellos sein. 3.7  Bringt er ein Lamm zum Opfer dar, so bringe er es vor den HERRN 3.8  und stütze seine Hand auf des Opfers Haupt und schächte es vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3.9  Darnach bringe er von dem Dankopfer das Fett dem HERRN zur Verbrennung dar, dazu das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden; 3.10  auch die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen; 3.11  und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer des HERRN. 3.12  Besteht aber sein Opfer in einer Ziege, so bringe er sie vor den HERRN 3.13  und stütze seine Hand auf ihr Haupt und schächte sie vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3.14  Darnach bringe er sein Opfer dar zur Verbrennung für den HERRN, nämlich das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, samt allem Fett, das am Eingeweide hängt; 3.15  dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen. 3.16  Das soll der Priester auf dem Altar verbrennen als Nahrung für das Feuer, zum lieblichen Geruch. Alles Fett gehört dem HERRN. 3.17  Das ist eine ewige Satzung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten, daß ihr weder Fett noch Blut essen sollt.


3.Mose - Kapitel 4


4.1  Und der HERR redete mit Mose und sprach: 4.2  Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift : 4.3  Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen; 4.4  und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN. 4.5  Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; 4.6  und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN. 4.7  Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. 4.8  Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt; 4.9  dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 4.10  und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 4.11  Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, 4.12  kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden. 4.13  Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; 4.14  sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. 4.15  Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN. 4.16  Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 4.17  und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN; 4.18  und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 4.19  Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 4.20  Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 4.21  Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. 4.22  Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 4.23  man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 4.24  und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 4.25  Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 4.26  und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 4.27  Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 4.28  man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 4.29  und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 4.30  Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 4.31  Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden. 4.32  Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 4.33  und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 4.34  Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 4.35  Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.


3.Mose - Kapitel 5


5.1  Wenn eine Seele dadurch sündigt, daß sie etwas nicht anzeigt, wiewohl sie die Beschwörung vernommen hat und Zeuge ist, daß sie es entweder gesehen oder erfahren hat, so daß sie nun ihre Missetat trägt; 5.2  oder wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen Reptils, und es ist ihr verborgen gewesen, sie fühlt sich nun aber unrein und schuldig; 5.3  oder wenn jemand menschliche Unreinheit anrührt, irgend etwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erkannt und fühlt sich schuldig; 5.4  oder wenn eine Seele leichtfertig mit ihren Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgend etwas von dem, was so ein Mensch leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und fühlt sich einer dieser Sachen schuldig 5.5  ist er nun wirklich in einem dieser Punkte schuldig, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, 5.6  und bringe dem HERRN als Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihm damit Sühne erwirken wegen seiner Sünde. 5.7  Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer. 5.8  Er soll sie zum Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. 5.9  Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgepreßt werden, weil es ein Sündopfer ist. 5.10  Aus der andern aber soll er ein Brandopfer machen, wie es verordnet ist. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden. 5.11  Vermag er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht, so bringe er zu seinem Opfer, das er schuldig ist, ein Zehntel Epha Semmelmehl als Sündopfer. Er soll aber weder Öl daran tun, noch Weihrauch darauf legen, weil es ein Sündopfer ist. 5.12  Er soll es zum Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, soviel als zum Gedächtnis bestimmt ist, und verbrenne es auf dem Altar über dem Feuer des HERRN. Es ist ein Sündopfer. 5.13  Also soll ihm der Priester Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, so wird ihm vergeben werden. Das Opfer aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. 5.14  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 5.15  Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 5.16  Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden. 5.17  Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat; 5.18  so soll der Betreffende dem Priester einen tadellosen Widder von seiner Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne erwirken wegen seines Versehens, das er unwissentlich begangen hat; so wird ihm vergeben werden. 5.19  Es ist ein Schuldopfer, das er dem HERRN schuldig ist.


3.Mose - Kapitel 6


6.1  (H5-20) Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6.2  (H5-21) Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; 6.3  (H5-22) oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; 6.4  (H5-23) wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; 6.5  (H5-24) auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6.6  (H5-25) Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 6.7  (H5-26) Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. 6.8  (H6-1) Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 6.9  (H6-2) Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 6.10  (H6-3) Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 6.11  (H6-4) Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 6.12  (H6-5) Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 6.13  (H6-6) Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 6.14  (H6-7) Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 6.15  (H6-8) Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 6.16  (H6-9) Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 6.17  (H6-10) Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 6.18  (H6-11) Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! 6.19  (H6-12) Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6.20  (H6-13) Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 6.21  (H6-14) Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 6.22  (H6-15) Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 6.23  (H6-16) Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 6.24  (H6-17) Und der HERR redete zu Mose und sprach: 6.25  (H6-18) Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 6.26  (H6-19) Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 6.27  (H6-20) Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 6.28  (H6-21) Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 6.29  (H6-22) Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 6.30  (H6-23) Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.


3.Mose - Kapitel 7


7.1  Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: 7.2  Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 7.3  Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 7.4  dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. 7.5  Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 7.6  Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7.7  Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 7.8  Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. 7.9  Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. 7.10  Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern. 7.11  Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: 7.12  Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. 7.13  Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 7.14  Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 7.15  Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. 7.16  Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 7.17  Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 7.18  Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 7.19  Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 7.20  Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 7.21  Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk. 7.22  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 7.23  Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! 7.24  Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. 7.25  Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 7.26  Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; 7.27  jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk! 7.28  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 7.29  Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 7.30  Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kernstück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. 7.31  Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 7.32  Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; 7.33  und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 7.34  Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 7.35  Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 7.36  davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 7.37  Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, 7.38  welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.


3.Mose - Kapitel 8


8.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 8.2  Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, dazu die Kleider und das Salböl und einen Farren zum Sündopfer, zwei Widder und einen Korb mit ungesäuertem Brot, 8.3  und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte. 8.4  Mose tat, wie ihm der HERR befahl, und versammelte die Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte. 8.5  Und Mose sprach zu der Gemeinde: Das ist's, was der HERR zu tun geboten hat. 8.6  Und Mose brachte Aaron und seine Söhne herzu und wusch sie mit Wasser. 8.7  Und er legte ihm den Leibrock an und gürtete ihn mit dem Gürtel des Ephod und befestigte es damit. 8.8  Darnach legte er ihm das Brustschildlein an und tat in das Brustschildlein das Licht und das Recht; 8.9  und er setzte ihm den Hut auf das Haupt und heftete an den Hut, vorn an seine Stirne, das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, wie der HERR Mose geboten hatte. 8.10  Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und weihte es. 8.11  Auch sprengte er davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Fuß, um es zu weihen. 8.12  Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu weihen. 8.13  Er brachte auch die Söhne Aarons herzu und zog ihnen Leibröcke an und gürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen hohe Mützen auf, wie der HERR Mose geboten hatte. 8.14  Und ließ einen Farren herzuführen zum Sündopfer; und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Farren, des Sündopfers. 8.15  Und Mose schächtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger auf die Hörner des Altars ringsum; also entsündigte er den Altar und goß das übrige Blut an den Grund des Altars und weihte ihn, indem er ihm Sühne erwirkte. 8.16  Sodann nahm er alles Fett am Eingeweide und was über die Leber hervorragt und die beiden Nieren mit dem Fett daran, und Mose verbrannte es auf dem Altar. 8.17  Aber den Farren samt seinem Fell und seinem Fleisch und Mist verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers, wie der HERR Mose geboten hatte. 8.18  Er brachte auch den Widder herzu zum Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf des Widders Kopf. 8.19  Und Mose schächtete ihn und sprengte das Blut ringsrum an den Altar 8.20  und zerlegte den Widder in seine Stücke, und Mose verbrannte den Kopf, die Stücke und das Fett, 8.21  und wusch die Eingeweide und die Schenkel mit Wasser; also verbrannte Mose den ganzen Widder auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN, wie der HERR Mose geboten hatte. 8.22  Er brachte auch den andern Widder herzu, den Widder des Einweihungsopfers. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf des Widders Kopf. 8.23  Mose aber schächtete ihn und nahm von seinem Blut, und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 8.24  und er brachte auch Aarons Söhne herzu und tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an den Altar. 8.25  Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und was über die Leber hervorragt und die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule; 8.26  dazu nahm er aus dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot vor dem HERRN einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und einen Fladen und legte es auf die Fettstücke und auf die rechte Keule, 8.27  und legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webte es zum Webopfer vor dem HERRN. 8.28  Darnach nahm Mose das alles wieder von ihren Händen und verbrannte es auf dem Altar über dem Brandopfer. Das war das Einweihungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 8.29  Und Mose nahm die Brust und webte sie zum Webopfer vor dem HERRN; das war Moses Anteil von dem Widder des Einweihungsopfers, wie der HERR Mose geboten hatte. 8.30  Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider und weihte also Aaron und seine Kleider und mit ihm seine Söhne und seiner Söhne Kleider. 8.31  Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Stiftshütte und esset es daselbst, wie ich geboten und gesagt habe: Aaron und seine Söhne sollen es essen. 8.32  Was aber vom Fleisch und Brot übrigbleibt, das sollt ihr mit Feuer verbrennen. 8.33  Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor die Tür der Stiftshütte, bis an den Tag, an welchem die Tage eures Weihopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang soll man euch die Hände füllen. 8.34  Was man heute getan hat, das hat der HERR zu tun befohlen, um für euch Sühne zu erwirken. 8.35  Sieben Tage lang sollt ihr Tag und Nacht an der Tür der Stiftshütte bleiben und die Anordnungen des HERRN befolgen, daß ihr nicht sterbet; denn also ist es mir geboten worden. 8.36  Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.


3.Mose - Kapitel 9


9.1  Und am achten Tage rief Mose den Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel und sprach zu Aaron: 9.2  Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide tadellos, und bringe sie vor den HERRN 9.3  und sage zu den Kindern Israel und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und tadellos, zum Brandopfer, 9.4  ferner einen Ochsen und einen Widder zum Dankopfer, vor dem HERRN zu opfern, und ein mit Öl gemengtes Speisopfer; denn heute wird euch der HERR erscheinen. 9.5  Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem HERRN. 9.6  Da sprach Mose: Was der HERR geboten hat, das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des HERRN erscheinen! 9.7  Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und verrichte dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühne für dich und das Volk. Darnach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der HERR geboten hat! 9.8  Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb zum Sündopfer. 9.9  Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das übrige Blut an den Grund des Altars. 9.10  Aber das Fett und die Nieren und was von der Leber des Sündopfers hervorragt, verbrannte er auf dem Altar, wie der HERR Mose geboten hatte. 9.11  Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 9.12  Darnach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. 9.13  Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf, zu ihm, und er verbrannte es auf dem Altar. 9.14  Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und verbrannte es über dem Brandopfer auf dem Altar. 9.15  Darnach brachte er das Opfer des Volkes herzu und nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und machte ein Sündopfer daraus, wie das vorige. 9.16  Darnach brachte er das Brandopfer herzu und verrichtete es nach Vorschrift. 9.17  Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und verbrannte es auf dem Altar, außer dem Brandopfer des Morgens. 9.18  Darnach schächtete er den Ochsen und den Widder zum Dankopfer des Volks. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar. 9.19  Aber die Fettstücke vom Ochsen und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett, welches die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und was über die Leber hervorragt, 9.20  alle diese Fettstücke legten sie auf die Brust; und er verbrannte die Fettstücke auf dem Altar. 9.21  Aber die Brust und die rechte Schulter webte Aaron zum Webopfer vor dem HERRN, wie Mose geboten hatte. 9.22  Darnach streckte Aaron seine Hand aus gegen das Volk und segnete es und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Dankopfer dargebracht hatte. 9.23  Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk; 9.24  und es ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als alles Volk solches sah, jubelten sie und fielen auf ihre Angesichter.


3.Mose - Kapitel 10


10.1  Aber die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 10.2  Da ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. 10.3  Da sprach Mose zu Aaron: Das hat der HERR gemeint, als er sprach: Ich will geheiligt werden durch die, welche zu mir nahen, und geehrt werden vor allem Volk! Und Aaron schwieg still. 10.4  Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu und traget eure Brüder vom Heiligtum hinweg, vor das Lager hinaus! 10.5  Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie Mose befohlen hatte. 10.6  Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt eure Häupter nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Lasset eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angezündet hat. 10.7  Ihr aber sollt nicht vor die Tür der Stiftshütte hinausgehen, auf daß ihr nicht sterbet; denn das Salböl des HERRN ist auf euch! Und sie taten, wie Mose sagte. 10.8  Der HERR aber redete mit Aaron und sprach: 10.9  Du und deine Söhne mit dir sollen keinen Wein noch starkes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbet. Das sei eine ewige Ordnung für eure Geschlechter, 10.10  damit ihr unterscheiden könnet zwischen heilig und gemein, zwischen unrein und rein, 10.11  und damit ihr die Kinder Israel alle Rechte lehret, die der HERR zu ihnen durch Mose geredet hat. 10.12  Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrigen Söhnen, Eleasar und Itamar: Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des HERRN übrigbleibt, und esset es ungesäuert beim Altar, denn es ist hochheilig. 10.13  Ihr sollt es essen an heiliger Stätte; denn es ist das, was dir und deinen Söhnen bestimmt ist von den Feueropfern des HERRN; denn also ist es mir geboten worden. 10.14  Desgleichen die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir an reiner Stätte essen. Denn solches ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Dankopfern der Kinder Israel. 10.15  Die Hebekeule und die Webebrust soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, daß man sie webe zum Webopfer vor dem HERRN. Solches soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Recht zufallen, wie der HERR geboten hat. 10.16  Und Mose suchte den Bock des Sündopfers; und siehe, er war verbrannt. Da ward er zornig über Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die noch übrig waren, und sprach: 10.17  Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und er hat es euch gegeben, daß ihr die Missetat der Gemeinde traget, um für sie Sühne zu erwirken vor dem HERRN! 10.18  Siehe, sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums hineingekommen; ihr hättet ihn im Heiligtum essen sollen, wie ich geboten habe. 10.19  Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir solches widerfahren; sollte ich heute vom Sündopfer essen? Wäre es auch wohl getan in den Augen des HERRN? 10.20  Als Mose solches hörte, war es wohlgefällig in seinen Augen.


3.Mose - Kapitel 11


11.1  Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 11.2  Redet mit den Kindern Israel und sprechet: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf Erden essen dürft: 11.3  Alle Vielhufer, die ganz gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, dürft ihr essen. 11.4  Aber von den Wiederkäuern und Vielhufern sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obschon es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es euch unrein sein. 11.5  Desgleichen der Klippdachs; denn obschon er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 11.6  Auch der Hase, der zwar wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Klauen; darum ist er euch unrein. 11.7  Ferner das Schwein; es ist zwar ein Vielhufer mit durchgespaltenen Klauen, aber kein Wiederkäuer; darum ist es euch unrein. 11.8  Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind euch unrein. 11.9  Folgende Tiere dürft ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in Bächen, dürft ihr essen. 11.10  Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in Bächen, unter allem Getier , das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll euch ein Greuel sein. 11.11  Ein Greuel sollen sie euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und vor ihrem Aas euch scheuen. 11.12  Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein. 11.13  Von den Vögeln aber sollt ihr folgende verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Greuel sind: Den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler, 11.14  die Weihe und das Falkengeschlecht, 11.15  die ganze Rabenfamilie, 11.16  den Strauß, die Eule, die Möwe und die Habichtarten; 11.17  das Käuzchen, den Reiher, den Ibis, 11.18  das Purpurhuhn, den Pelikan, den Schwan, 11.19  den Storch, die verschiedenen Strandläufer, den Wiedehopf und die Fledermaus. 11.20  Jedes geflügelte Insekt, das auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein. 11.21  Doch dürft ihr von den geflügelten Insekten, welche auf vier Füßen gehen, diejenigen essen, welche oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, vermittelst deren sie über den Erdboden hüpfen können. 11.22  Von diesen dürft ihr essen die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Feldheuschrecke, der Laubheuschrecke und der Fangheuschrecke. 11.23  Aber alle übrigen geflügelten Insekten mit vier Füßen sollen euch ein Greuel sein, 11.24  und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend; 11.25  wer aber eines ihrer Aase aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. 11.26  Jeder Vielhufer, der nicht zugleich durchgespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll euch unrein sein; wer ihn anrührt, wird unrein. 11.27  Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend; 11.28  und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie euch sein. 11.29  Auch diese sollen euch unrein sein von den Tieren , die auf der Erde kriechen: Das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten; 11.30  der Mauergeko, der Dornschwanz, der Schleuderschwanz, der Salamander und das Chamäleon. 11.31  Diese sollen euch unrein sein unter allem, was da kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, bleibt unrein bis zum Abend. 11.32  Auch wird alles unrein, worauf eins von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, damit man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein. 11.33  Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müßt es zerbrechen. 11.34  Kommt von dem Wasser an irgendeine Speise, die man essen will, so wird sie unrein, desgleichen jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde. 11.35  Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müßte er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müßte euch für unrein gelten. 11.36  Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einem Brunnen gespeist wird, bleibt rein; wer aber ein Aas anrührt, das hineinfällt, wird gleichwohl unrein. 11.37  Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein; 11.38  wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden, und es fiele von solchem Aas darauf, so müßte er euch für unrein gelten. 11.39  Stirbt ein Stück Vieh, das man sonst zu essen pflegt, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend; 11.40  wer aber von seinem Aase ißt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. 11.41  Alles, was auf der Erde kriecht, soll euch ein Greuel sein und darf nicht gegessen werden. 11.42  Alles, was auf dem Bauche kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen geht von dem, was auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, sondern es soll euch ein Greuel sein. 11.43  Macht eure Seelen nicht verabscheuungswürdig durch irgendein kriechendes Tier und verunreinigt euch nicht an ihnen, daß ihr durch sie verunreinigt werdet! 11.44  Denn ich, der HERR, bin euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein; denn ich bin heilig; und ihr sollt eure Seelen nicht verunreinigen mit allerlei Gewürm, das auf der Erde kriecht! 11.45  Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus Ägyptenland heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein; denn ich bin heilig! 11.46  Dies ist das Gesetz von Vieh und Vögeln und allen lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und von allem Lebendigen, was auf Erden kriecht, 11.47  damit man unterscheide zwischen unrein und rein, zwischen dem, was man essen, und dem, was man nicht essen soll.


3.Mose - Kapitel 12


12.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 12.2  Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. 12.3  Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. 12.4  Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 12.5  Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 12.6  Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; 12.7  der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 12.8  Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.


3.Mose - Kapitel 13


13.1  Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 13.2  Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 13.3  Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 13.4  Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 13.5  und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 13.6  Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 13.7  Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 13.8  Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 13.9  Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 13.10  sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 13.11  so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 13.12  Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13.13  und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 13.14  Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 13.15  Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 13.16  Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 13.17  Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 13.18  Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 13.19  es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 13.20  Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 13.21  Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 13.22  Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 13.23  Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 13.24  Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 13.25  und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 13.26  Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 13.27  Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 13.28  Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 13.29  Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 13.30  und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 13.31  Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 13.32  Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 13.33  so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 13.34  Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 13.35  Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 13.36  und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 13.37  Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 13.38  Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 13.39  und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 13.40  Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 13.41  Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 13.42  Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 13.43  Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 13.44  so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 13.45  Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 13.46  Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 13.47  Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 13.48  am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 13.49  und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 13.50  Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 13.51  Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 13.52  und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 13.53  Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 13.54  so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 13.55  Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 13.56  Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 13.57  Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 13.58  Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 13.59  Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.


3.Mose - Kapitel 14


14.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 14.2  Er soll zum Priester kommen. 14.3  Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 14.4  so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 14.5  und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 14.6  Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 14.7  und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. 14.8  Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. 14.9  Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 14.10  Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 14.11  Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 14.12  und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 14.13  Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 14.14  Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14.15  Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 14.16  und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. 14.17  Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 14.18  Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 14.19  Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 14.20  Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 14.21  Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 14.22  und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 14.23  und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 14.24  Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 14.25  Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 14.26  und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 14.27  und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 14.28  Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 14.29  Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 14.30  Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 14.31  zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 14.32  Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört. 14.33  Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 14.34  Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 14.35  so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. 14.36  Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 14.37  Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, 14.38  so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 14.39  Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 14.40  so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 14.41  und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 14.42  und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 14.43  Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 14.44  so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 14.45  Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 14.46  Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. 14.47  Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 14.48  Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 14.49  Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 14.50  und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, 14.51  und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 14.52  Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 14.53  und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. 14.54  Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 14.55  auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 14.56  und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 14.57  um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.


3.Mose - Kapitel 15


15.1  Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 15.2  Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. 15.3  Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 15.4  Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 15.5  und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 15.6  und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.7  Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.8  Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.9  Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 15.10  und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.11  Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.12  Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. 15.13  Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 15.14  Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 15.15  Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 15.16  Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.17  Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 15.18  Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.19  Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. 15.20  Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 15.21  Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 15.22  Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.23  Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 15.24  Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 15.25  Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 15.26  Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 15.27  Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 15.28  Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 15.29  Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 15.30  Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 15.31  Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 15.32  Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 15.33  und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.


3.Mose - Kapitel 16


16.1  Und der Herr redete mit Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den HERRN traten. 16.2  Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor den Sühndeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich will auf dem Sühndeckel in einer Wolke erscheinen. 16.3  Damit soll Aaron hineingehen in das Heiligtum: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer; 16.4  und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Leibe haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden (denn das sind die heiligen Kleider) und soll seinen Leib mit Wasser baden und sie anziehen. 16.5  Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer. 16.6  Und Aaron soll den Farren zum Sündopfer für sich selbst herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken. 16.7  Darnach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte, 16.8  und soll das Los werfen über die beiden Böcke, ein Los für den HERRN und ein Los für den Asasel. 16.9  Und Aaron soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, zum Sündopfer machen. 16.10  Aber den Bock, auf welchen das Los Asasels fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm die Sühne vollziehe und ihn zum Asasel in die Wüste jage. 16.11  Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken und soll den Farren schächten zum Sündopfer für sich selbst. 16.12  Darnach nehme er die Pfanne voll Glut vom Altar, der vor dem HERRN steht, und eine Handvoll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang; 16.13  und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe. 16.14  Er soll auch von dem Blut des Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Sühndeckel sprengen, gegen Aufgang. Siebenmal soll er also vor dem Sühndeckel mit seinem Finger vom Blute sprengen. 16.15  Darnach soll er den Bock, das Sündopfer des Volkes schächten und von dessen Blut hinein hinter den Vorhang bringen, und soll mit dessen Blute tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und auch damit sprengen auf den Sühndeckel und vor denselben. 16.16  Also soll er Sühne erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und soll also tun mit der Stiftshütte, welche sich mitten unter ihren Unreinigkeiten befindet. 16.17  Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht und die Sühne erwirkt hat für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 16.18  Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem HERRN steht, so soll er von dem Blut des Farren und von dem Blut des Bocks nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum, 16.19  und soll mit seinem Finger vom Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und von der Unreinigkeit der Kinder Israel heiligen. 16.20  Und wenn er die Sühne für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar erwirkt hat, so soll er den lebendigen Bock herzu bringen, 16.21  und Aaron soll seine beiden Hände auf dieses lebendigen Bockes Kopf stützen und auf ihn alle Missetaten der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen samt ihren Sünden bekennen, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste jagen lassen; 16.22  daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen. 16.23  Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen, 16.24  und soll seinen Leib mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein und des Volkes Brandopfer verrichten, und Sühnung tun für sich und das Volk. 16.25  Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar verbrennen. 16.26  Der aber, welcher den Bock zum Asasel gejagt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 16.27  Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist. 16.28  Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 16.29  Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt. 16.30  Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden. 16.31  Darum soll es euch ein Ruhe-Sabbat sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Das sei eine ewige Ordnung. 16.32  Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider, 16.33  und soll für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar Sühne erwirken; auch den Priestern und der ganzen Volksgemeinde soll er Sühne schaffen. 16.34  Das soll euch zur ewigen Gewohnheit werden, daß ihr für die Kinder Israel Sühne erwirkt wegen allen ihren Sünden, einmal im Jahr. Und man tat, wie der HERR Mose geboten hatte.


3.Mose - Kapitel 17


17.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 17.2  Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 17.3  Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 17.4  und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. 17.5  Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 17.6  Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 17.7  Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. 17.8  Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 17.9  und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. 17.10  Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; 17.11  denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. 17.12  Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 17.13  Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 17.14  denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. 17.15  Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. 17.16  Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.


3.Mose - Kapitel 18


18.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 18.2  Ich, der HERR, bin euer Gott! 18.3  Ihr sollt nicht tun, wie man im Lande Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt auch nicht tun, wie man in Kanaan tut, dahin ich euch führen will, und ihr sollt nicht nach ihren Satzungen wandeln; 18.4  sondern meine Rechte sollt ihr halten und meine Satzungen beobachten, daß ihr darin wandelt; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18.5  Und zwar sollt ihr meine Satzungen und meine Rechte beobachten, weil der Mensch, der sie tut, dadurch leben wird. Ich bin der HERR! 18.6  Niemand soll sich seiner Blutsverwandten nahen, ihre Scham zu entblößen; ich bin der HERR! 18.7  Du sollst die Scham deines Vaters und deiner Mutter nicht entblößen. Es ist deine Mutter, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen. 18.8  Du sollst die Scham des Weibes deines Vaters nicht entblößen; denn es ist die Scham deines Vaters. 18.9  Du sollst die Scham deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, daheim oder draußen geboren, nicht entblößen. 18.10  Die Scham der Tochter deines Sohns oder deiner Tochter Tochter, ihre Scham sollst du nicht entblößen, denn es ist deine Scham. 18.11  Du sollst die Scham der Tochter deines Vaters Weibes, die deinem Vater geboren und deine Schwester ist, nicht entblößen. 18.12  Du sollst die Scham der Schwester deines Vaters nicht entblößen, denn sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte. 18.13  Du sollst die Scham der Schwester deiner Mutter nicht entblößen; denn sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte. 18.14  Du sollst die Scham des Bruders deines Vaters nicht entblößen, du sollst nicht zu seinem Weibe gehen; denn sie ist deine Base. 18.15  Du sollst die Scham deiner Sohnsfrau nicht entblößen; denn sie ist deines Sohnes Weib, darum sollst du ihre Scham nicht entblößen. 18.16  Du sollst die Scham des Weibes deines Bruders nicht entblößen, denn es ist deines Bruders Scham. 18.17  Du sollst nicht zugleich die Scham eines Weibes und ihrer Tochter entblößen, noch ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter nehmen, ihre Scham zu entblößen; denn sie ist ihre nächste Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat. 18.18  Du sollst auch nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen, wodurch Eifersucht erregt würde, wenn du ihre Scham entblößtest, während jene noch lebt. 18.19  Du sollst nicht zum Weibe gehen während ihrer monatlichen Unreinigkeit, ihre Scham zu entblößen. 18.20  Auch sollst du deines Nächsten Weib keinen Beischlaf gewähren, sie zu besamen, daß du dich mit ihr verunreinigest. 18.21  Du sollst auch von deinen Kindern keines hergeben, daß es dem Moloch geopfert werde, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihest; ich bin der HERR! 18.22  Du sollst bei keiner Mannsperson liegen wie beim Weib; denn das ist ein Greuel. 18.23  Auch sollst du den Beischlaf mit keinem Vieh vollziehen, daß du dich mit ihm verunreinigest. Und kein Weib soll sich zur Begattung vor ein Vieh stellen; das wäre abscheulich! 18.24  Ihr sollt euch durch nichts derartiges verunreinigen. Denn durch das alles haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch her ausstoßen will. 18.25  Und dadurch ist das Land verunreinigt worden. Darum will ich ihre Missetat an ihm heimsuchen, daß das Land seine Einwohner ausspeie. 18.26  Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechte beobachten und keinen dieser Greuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt; 18.27  denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, wodurch das Land verunreinigt worden ist. 18.28  Damit euch nun das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreiniget, wie es die Heiden ausgespieen hat, die vor euch gewesen sind, 18.29  so soll jeder, der einen dieser Greuel tut, jede Seele, die dergleichen verübt, mitten aus ihrem Volk ausgerottet werden. 18.30  So beobachtet denn meine Verordnungen, daß ihr keinen von den greulichen Gebräuchen übet, die man vor euch geübt hat, und euch dadurch nicht verunreiniget. Ich, der HERR, bin euer Gott!


3.Mose - Kapitel 19


19.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 19.2  Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn Ich bin heilig, der HERR, euer Gott! 19.3  Jedermann fürchte seine Mutter und seinen Vater und beobachte meine Sabbate; denn Ich, der HERR, bin euer Gott. 19.4  Ihr sollt euch nicht an die Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der HERR, bin euer Gott. 19.5  Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachten wollt, sollt ihr's so opfern, daß es euch angenehm macht. 19.6  Es soll aber gegessen werden an dem Tage, da ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 19.7  Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht angenehm sein; 19.8  und wer davon ißt, wird seine Missetat tragen, weil er das Heiligtum des HERRN entheiligt hat, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 19.9  Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Ackers nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten. 19.10  Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es den Armen und Fremdlingen lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 19.11  Ihr sollt einander nicht bestehlen, nicht belügen noch betrügen! 19.12  Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und nicht entheiligen den Namen deines Gottes! Denn Ich bin der HERR. 19.13  Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Des Taglöhners Lohn soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen. 19.14  Du sollst dem Tauben nicht fluchen. Du sollst dem Blinden nichts in den Weg legen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn Ich bin der HERR! 19.15  Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen, noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. 19.16  Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten wider deines Nächsten Blut! 19.17  Ich bin der HERR. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; strafen sollst du deinen Nächsten, daß du nicht seinethalben Schuld tragen müssest! 19.18  Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der HERR. 19.19  Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist. 19.20  Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und sie beschläft, die eine Dienstmagd und einem andern versprochen, doch nicht losgekauft ist und die Freiheit nicht erlangt hat, die sollen gestraft werden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen. 19.21  Er soll aber für seine Schuld dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen. 19.22  Und der Priester soll ihm Sühne erwirken mit dem Schuldopferwidder vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm seine Sünde, die er getan hat, vergeben werden. 19.23  Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzet, wovon man ißt, sollt ihr die ersten Früchte derselben als Vorhaut betrachten. Drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten und nicht davon essen. 19.24  Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN. 19.25  Und im fünften Jahre sollt ihr die Früchte essen, daß der Ertrag umso größer werde; ich, der HERR, bin euer Gott. 19.26  Ihr sollt nichts mit Blut essen, ihr sollt keine Wahrsagerei, keine Zeichendeuterei treiben. 19.27  Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum stutzen, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen. 19.28  Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leibe machen für eine abgeschiedene Seele und sollt euch nicht tätowieren! Ich bin der HERR. 19.29  Du sollst deine Tochter nicht preisgeben, sie zur Unzucht anzuhalten, damit das Land nicht Unzucht treibe und voller Laster werde! 19.30  Beobachtet meine Sabbattage und verehret mein Heiligtum! Ich bin der HERR. 19.31  Ihr sollt euch nicht an die Totenbeschwörer wenden, noch an die Zeichendeuter; ihr sollt sie nicht fragen, auf daß ihr durch sie nicht verunreinigt werdet; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 19.32  Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und alte Leute ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. 19.33  Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht beleidigen. 19.34  Ihr sollt euch gegen den Fremdling, der sich bei euch aufhält, benehmen, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägypten gewesen. Ich, der HERR, bin euer Gott. 19.35  Ihr sollt euch nicht vergreifen weder am Recht noch an der Elle, noch am Gewicht, noch am Maß. 19.36  Rechte Waage, gutes Gewicht, richtige Scheffel und rechte Eimer sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe; 19.37  darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und tun; ich bin der HERR.


3.Mose - Kapitel 20


20.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 20.2  Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen! 20.3  Und ich will mein Angesicht wider einen solchen Menschen setzen und ihn mitten aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch von seinem Samen gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat. 20.4  Und wenn das Volk des Landes nachsichtig wäre gegen einen solchen Menschen, der von seinem Samen dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötete, 20.5  so würde ich mein Angesicht wider jenen Menschen und wider sein Geschlecht richten und ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachgebuhlt haben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. 20.6  Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. 20.7  Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 20.8  Darum beobachtet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt. 20.9  Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt sterben! Sein Blut sei auf ihm; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht. 20.10  Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat. 20.11  Wer bei seines Vaters Weibe schläft, der hat die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 20.12  Wenn jemand bei seiner Sohnsfrau schläft, so sollen sie beide unbedingt sterben; sie haben einen Greuel begangen; ihr Blut sei auf ihnen! 20.13  Wenn ein Mann bei einer männlichen Person schläft, als wäre es ein Weib, die haben beide einen Greuel getan, und sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 20.14  Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei. 20.15  Wenn ein Mann seinen Samen an ein Vieh abgibt, so soll er unbedingt sterben, und das Vieh soll man erwürgen. 20.16  Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 20.17  Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld. 20.18  Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Krankheit und ihre Scham entblößt und ihren Brunnen aufdeckt, und sie den Brunnen ihres Blutes entblößt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden! 20.19  Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen! 20.20  Wenn jemand bei der Frau des Bruders seines Vaters schläft, der hat die Scham seines Oheims entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben! 20.21  Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, so ist das eine schändliche Tat; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat. 20.22  So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet! 20.23  Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn solches alles haben sie getan, daß mir vor ihnen ekelte. 20.24  Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land erblich besitzen; denn ich will euch dasselbe zum Erbe geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe. 20.25  So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen absondern und die unreinen Vögel von den reinen, und sollt eure Seelen nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was auf Erden kriecht, was ich euch als unrein abgesondert habe; 20.26  sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, daß ihr mir angehöret! 20.27  Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!


3.Mose - Kapitel 21


21.1  Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, Aarons Söhnen, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volkes verunreinigen, 21.2  außer an seinem nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder, 21.3  und an seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Weib gewesen ist, an dieser mag er sich verunreinigen. 21.4  Es soll sich der Vorgesetzte an seinem Volk nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweihe. 21.5  Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch die Enden ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Leibe Einschnitte machen. 21.6  Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entheiligen; denn sie opfern des HERRN Feueropfer, das Brot ihres Gottes, darum sollen sie heilig sein. 21.7  Sie sollen keine Hure zum Weibe nehmen, auch keine Entehrte, noch eine, die von ihrem Mann verstoßen ist; denn der Priester ist heilig seinem Gott. 21.8  Darum sollst du ihn für heilig halten; denn er opfert das Brot deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn heilig bin ich, der HERR, der euch heiligt. 21.9  Wenn eines Priesters Tochter sich durch Unzucht entweiht, so hat sie ihren Vater entweiht; man soll sie mit Feuer verbrennen! 21.10  Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen. 21.11  Er soll auch zu keinem Toten kommen und soll sich weder an seinem Vater noch an seiner Mutter verunreinigen. 21.12  Er soll das Heiligtum nicht verlassen, noch das Heiligtum seines Gottes entheiligen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR. 21.13  Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen. 21.14  Eine Witwe, oder eine Verstoßene, oder eine Entehrte, oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zum Weibe nehmen, 21.15  daß er seinen Samen nicht entweihe unter seinem Volk. Denn ich, der HERR, heilige ihn. 21.16  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 21.17  Rede mit Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern mit irgend einem Gebrechen behaftet sein, so darf er sich nicht herzunahen, das Brot seines Gottes darzubringen. 21.18  Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll sich herzunahen, er sei blind oder lahm oder verstümmelt, oder habe ein zu langes Glied; 21.19  auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat, 21.20  oder der bucklig oder schwindsüchtig ist, oder der einen Fleck auf seinem Auge hat, oder die Krätze oder Flechten oder einen Hodenbruch. 21.21  Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein solches Gebrechen an sich hat, der soll sich nicht herzunahen, die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er das Brot seines Gottes nicht herzubringen, daß er es opfere. 21.22  Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Heiligen und vom Allerheiligsten. 21.23  Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, daß er mein Heiligtum nicht entweihe; denn ich, der HERR, heilige sie. 21.24  Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel.


3.Mose - Kapitel 22


22.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage Aaron und seinen Söhnen, 22.2  daß sie sich enthalten sollen der heiligen Gaben der Kinder Israel, und meinen heiligen Namen nicht entweihen, in den Dingen, die sie mir geheiligt haben, mir, dem HERRN. 22.3  So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israel dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinigkeit an sich hat; eine solche Seele soll von meinem Angesicht ausgerottet werden; ich bin der HERR! 22.4  Ist irgend jemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluß behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer etwas durch einen Entseelten Verunreinigtes anrührt, oder wem der Same entgeht, 22.5  oder wer irgend ein Gewürm anrührt, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, an dem man sich verunreinigen kann wegen irgend etwas, was ihn unrein macht; 22.6  welche Seele solches anrührt, die ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, sondern soll zuvor ihren Leib mit Wasser baden. 22.7  Und wenn die Sonne untergegangen und sie rein geworden ist, dann mag sie von dem Heiligen essen; denn es ist ihre Speise. 22.8  Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, daß er nicht unrein davon werde; ich bin der HERR! 22.9  Sie sollen meine Anordnungen beobachten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie dieselben entheiligen; denn ich, der HERR, heilige sie. 22.10  Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen. 22.11  Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so mag dieselbe davon essen. Und wer ihm in seinem Hause geboren wird, der mag auch von seinem Brot essen. 22.12  Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremdlings Weib wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 22.13  Wird aber des Priesters Tochter eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in ihres Vaters Haus, wie in ihrer Jugend, so soll sie von ihres Vaters Brot essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 22.14  Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben, 22.15  damit sie nicht die heiligen Gaben der Kinder Israel entheiligen, welche diese dem HERRN heben, 22.16  daß sie sich nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie. 22.17  Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 22.18  Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wer vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer bringen will (sei es, daß sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen wollen), 22.19  der opfere, damit es euch angenehm mache, ein tadelloses Männlein, von den Rindern, Lämmern oder Ziegen. 22.20  Nichts Gebrechliches sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht angenehm machen. 22.21  Und wenn jemand dem HERRN ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben. 22.22  Ein Blindes oder Gebrochenes oder Verwundetes oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder Flechten hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 22.23  Einen Ochsen, oder ein Schaf, das zu lange oder zu kurze Glieder hat, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht angenehm. 22.24  Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, welches verschnittene oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat, und sollt in eurem Lande solches gar nicht tun. 22.25  Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr deren keines eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht gnädig aufgenommen. 22.26  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 22.27  Wenn ein Rind oder ein Lamm, oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an ist es angenehm zum Feueropfer für den HERRN. 22.28  Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten. 22.29  Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung. 22.30  Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. 22.31  Ihr aber sollt meine Gebote beobachten und sie tun; ich bin der HERR! 22.32  Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden unter den Kindern Israel, ich, der HERR, der euch heiligt; 22.33  der ich euch aus dem Lande Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein, ich, der HERR.


3.Mose - Kapitel 23


23.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 23.2  Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; das sind meine Feste: 23.3  Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebenten Tag ist die Sabbatfeier, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des HERRN, in allen euren Wohnorten. 23.4  Das sind aber die Feste des HERRN, die heiligen Versammlungen, die ihr zu festgesetzten Zeiten einberufen sollt: 23.5  Am vierzehnten Tag des ersten Monats, gegen Abend, ist das Passah des HERRN. 23.6  Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote des HERRN. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen. 23.7  Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; 23.8  da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten und ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang Feueropfer darbringen. Am siebenten Tag ist heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 23.9  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23.10  Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einheimset, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen. 23.11  Der soll die Garbe weben vor dem HERRN, zu eurer Begnadigung; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester weben. 23.12  Ihr sollt aber an dem Tage, wenn eure Garbe gewebt wird, dem HERRN ein Brandopfer zurichten von einem tadellosen einjährigen Lamm; 23.13  dazu sein Speisopfer, zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, ein Feueropfer dem HERRN zum lieblichen Geruch; samt seinem Trankopfer, einem Viertel Hin Wein. 23.14  Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch zerriebene Körner essen bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für alle eure Geschlechter. 23.15  Darnach sollt ihr vom Tage nach dem Sabbat, von dem Tage, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen bis zum Tag, 23.16  der auf den siebenten Sabbat folgt, nämlich fünfzig Tage sollt ihr zählen, und alsdann dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen. 23.17  Ihr sollt nämlich aus euren Wohnsitzen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel Semmelmehl zubereitet; die sollen gesäuert und dem HERRN zu Erstlingen gebacken werden. 23.18  Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, tadellose Lämmer darbringen und einen jungen Farren und zwei Widder; das soll des HERRN Brandopfer sein; dazu ihr Speisopfer und ihr Trankopfer; ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch. 23.19  Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Dankopfer zurichten; 23.20  und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, nebst den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem HERRN. Die sollen dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören . 23.21  Und ihr sollt an demselben Tag ausrufen lassen: «Man soll eine heilige Versammlung abhalten und keine Werktagsarbeit verrichten!» Das ist eine ewig gültige Satzung für alle eure Wohnorte und Geschlechter. 23.22  Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, so sollst du dein Feld nicht bis an den Rand abernten und nicht selbst Nachlese halten, sondern es dem Armen und Fremdling überlassen. Ich, der HERR, bin euer Gott. 23.23  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23.24  Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tag des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten, einen Gedächtnistag unter Posaunenklang, eine heilige Versammlung. 23.25  Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem HERRN Feueropfer darbringen. 23.26  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23.27  Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen; 23.28  und ihr sollt an diesem Tage keine Arbeit verrichten; denn es ist der Versöhnungstag, zu eurer Versöhnung vor dem HERRN, eurem Gott. 23.29  Welche Seele sich aber an diesem Tage nicht demütigt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk; 23.30  und welche Seele an diesem Tag irgend eine Arbeit verrichtet, die will ich vertilgen mitten aus ihrem Volk. 23.31  Ihr sollt keine Arbeit verrichten. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 23.32  Ihr sollt Sabbatruhe halten und eure Seelen demütigen. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr die Feier beginnen, und sie soll währen von einem Abend bis zum andern. 23.33  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23.34  Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang. 23.35  Am ersten Tage ist heilige Versammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten. 23.36  Sieben Tage lang sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen und am achten Tag eine heilige Versammlung halten und dem HERRN Feueropfer darbringen; es ist Festversammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten. 23.37  Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem HERRN Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, ein jedes an seinem Tag 23.38  außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet. 23.39  So sollt ihr nun am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist Feiertag und am achten Tag ist auch Feiertag. 23.40  Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen und Bachweiden, und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott. 23.41  Und sollt also dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure Geschlechter, daß ihr im siebenten Monat also feiert. 23.42  Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Landeskinder in Israel sollen in Laubhütten wohnen, 23.43  damit eure Nachkommen wissen, wie ich die Kinder Israel in Hütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten führte; ich, der Herr, euer Gott. 23.44  Und Mose erklärte den Kindern Israel die Feiertage des HERRN.


3.Mose - Kapitel 24


24.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 24.2  daß sie zu dir bringen lauteres Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten! 24.3  Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll es Aaron zurichten, daß es stets brenne vor dem HERRN, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure Geschlechter. 24.4  Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen zurichten, vor dem HERRN, beständig. 24.5  Und du sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln bestehen. 24.6  Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den HERRN. 24.7  Du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, damit dieser die Brote in Erinnerung bringe, wenn er verbrannt wird vor dem HERRN. 24.8  Jeden Sabbat soll er sie stets vor dem HERRN aufschichten als Gabe von den Kindern Israel, laut ewigem Bund. 24.9  Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist ein hochheiliger, ewig festgesetzter Anteil für ihn von den Feueropfern des HERRN. 24.10  Es ging aber der Sohn eines israelitischen Weibes, der einen ägyptischen Vater hatte, unter den Kindern Israel aus und ein. Dieser Sohn des israelitischen Weibes und ein Israelite zankten im Lager miteinander. 24.11  Da lästerte der Sohn des israelitischen Weibes den Namen Gottes und fluchte. Darum brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. 24.12  Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN. 24.13  Und der HERR redete zu Mose und sprach: 24.14  Führe den Flucher vor das Lager hinaus und laß alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 24.15  Und sage den Kindern Israel und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen; 24.16  und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt sterben! Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben! 24.17  Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben. 24.18  Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele! 24.19  Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: 24.20  Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen; 24.21  also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 24.22  Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 24.23  Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte.


3.Mose - Kapitel 25


25.1  Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 25.2  Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 25.3  Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. 25.4  Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 25.5  Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 25.6  Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 25.7  deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen. 25.8  Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 25.9  Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. 25.10  Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. 25.11  Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 25.12  Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 25.13  In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 25.14  Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; 25.15  sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 25.16  Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 25.17  So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 25.18  Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, 25.19  und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 25.20  Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 25.21  so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; 25.22  daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 25.23  Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. 25.24  Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen. 25.25  Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. 25.26  Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 25.27  so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 25.28  Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 25.29  Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 25.30  Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 25.31  Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 25.32  Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. 25.33  Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 25.34  und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 25.35  Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 25.36  Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. 25.37  Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 25.38  Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 25.39  Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; 25.40  als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 25.41  Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 25.42  Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 25.43  Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. 25.44  Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 25.45  Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 25.46  und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 25.47  Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 25.48  so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 25.49  oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 25.50  Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 25.51  Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 25.52  sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 25.53  Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. 25.54  Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 25.55  denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.


3.Mose - Kapitel 26


26.1  Ihr sollt keine Götzen machen, keine gemeißelten Bilder, und sollt euch keine Säulen aufrichten, auch keine Steinbilder setzen in eurem Lande, daß ihr euch davor bücket; denn ich, der HERR, bin euer Gott. 26.2  Beobachtet meine Sabbate und verehret mein Heiligtum; ich bin der HERR! 26.3  Werdet ihr nun in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote befolgen und sie tun, 26.4  so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. 26.5  Und die Dreschzeit wird reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Lande. 26.6  Denn ich will Frieden geben im Lande, daß ihr schlafet und euch niemand erschrecke. Ich will die bösen Tiere aus eurem Lande vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen. 26.7  Ihr werdet eure Feinde jagen, daß sie vor euch her durchs Schwert fallen. 26.8  Euer fünf werden hundert jagen, und euer hundert werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen. 26.9  Und ich will mich zu euch wenden und euch wachsen und zunehmen lassen und meinen Bund mit euch aufrechthalten. 26.10  Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen der Menge des Neuen hinwegtun. 26.11  Ich will meine Wohnung unter euch haben, und meine Seele soll euch nicht verwerfen: 26.12  und ich will unter euch wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. 26.13  Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägypten geführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich zerbrach die Stäbe eures Joches und ließ euch aufrecht gehen. 26.14  Werdet ihr mir aber nicht folgen und nicht alle diese Gebote erfüllen, 26.15  und werdet ihr meine Satzungen verachten, und wird eure Seele gegen meine Rechte einen Widerwillen haben, daß ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brechet, 26.16  so will auch ich euch solches tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze, davon die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet eure Saat vergeblich bestellen; denn eure Feinde sollen sie essen. 26.17  Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, wenn euch niemand jagt. 26.18  Werdet ihr mir aber daraufhin noch nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal ärger strafen um eurer Sünden willen, 26.19  daß ich euren harten Stolz breche. Ich will euren Himmel machen wie Eisen und eure Erde wie Erz, 26.20  daß eure Mühe und Arbeit vergeblich aufgewendet sei, und euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen. 26.21  Setzet ihr mir aber noch weitern Widerstand entgegen und wollt mir nicht gehorchen, so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden. 26.22  Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch euer Kinder berauben und euer Vieh verderben und euer weniger machen, und eure Straßen sollen wüste werden. 26.23  Werdet ihr euch aber dadurch noch nicht züchtigen lassen, sondern mir trotzig begegnen, 26.24  so will auch ich euch trotzig begegnen und euch siebenfältig schlagen um eurer Sünden willen. 26.25  Und ich will ein Racheschwert über euch kommen lassen, eine Bundesrache! Da werdet ihr euch in euren Städten sammeln; ich aber will Pestilenz unter euch senden und euch in eurer Feinde Hand geben. 26.26  Und ich werde euch den Stab des Brotes zerbrechen, daß zehn Weiber euer Brot in einem Ofen backen mögen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden. 26.27  Werdet ihr aber auch dadurch noch nicht zum Gehorsam gegen mich gebracht, sondern mir trotzig begegnen, 26.28  so will ich auch euch mit grimmigem Trotz begegnen und euch siebenfältig strafen um eurer Sünden willen, 26.29  daß ihr eurer Söhne und Töchter Fleisch fressen müßt! 26.30  Und ich will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen abhauen und eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 26.31  Und ich will eure Städte öde machen und eure heiligen Städte verwüsten und euren lieblichen Geruch verabscheuen. 26.32  Also will ich das Land wüste machen, daß eure Feinde, die darinnen wohnen werden, sich davor entsetzen sollen. 26.33  Euch aber will ich unter die Heiden zerstreuen und das Schwert hinter euch her ausziehen, daß euer Land zur Wüste und eure Städte zu Ruinen werden. 26.34  Alsdann wird das Land seine Sabbate genießen, solange es wüste liegt, und ihr in eurer Feinde Land seid. Ja alsdann wird das Land feiern und seine Sabbate genießen dürfen. 26.35  Solange es wüste liegt, wird es feiern, weil es nicht feiern konnte an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet. 26.36  Denen aber, die von euch übrigbleiben, will ich das Herz verzagt machen in ihrer Feinde Land, daß ein rauschendes Blatt sie jagen wird; und sie werden davonfliehen, als jage sie ein Schwert, und fallen, ohne daß sie jemand verfolgt. 26.37  Und sie sollen übereinander fallen; wie vor dem Schwert, obschon sie niemand jagt; und ihr werdet euren Feinden nicht widerstehen können, 26.38  sondern werdet unter den Heiden umkommen, und eurer Feinde Land wird euch fressen. 26.39  Welche von euch aber übrigbleiben, die sollen ob ihrer Missetat verschmachten, in eurer Feinde Land; und ob der Missetat ihrer Väter sollen sie verschmachten wie sie. 26.40  Werden sie aber ihre und ihrer Väter Missetat bekennen samt ihrer Übertretung, womit sie sich an mir vergriffen haben und mir trotzig begegnet sind, 26.41  weswegen auch ich ihnen widerstand und sie in ihrer Feinde Land brachte; und wird sich alsdann ihr unbeschnittenes Herz demütigen, so daß sie dann ihre Schuld büßen, 26.42  so will ich gedenken an meinen Bund mit Jakob und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham, und will des Landes gedenken. 26.43  Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate genießen, indem es um ihretwillen wüste liegt, und sie werden ihre Schuld büßen, darum und deswegen, weil sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. 26.44  Jedoch, wenn sie gleich in der Feinde Land sein werden, so will ich sie nicht gar verwerfen und sie nicht also verabscheuen, daß ich sie gar aufreibe oder meinen Bund mit ihnen breche; denn ich, der HERR, bin ihr Gott. 26.45  Und ich will für sie an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus Ägypten führte vor den Augen der Heiden, daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR. 26.46  Das sind die Satzungen, die Rechte und Gesetze, die der HERR auf dem Berge Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, daß sie zwischen ihm und den Kindern Israel bestehen sollten.


3.Mose - Kapitel 27


27.1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 27.2  Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, 27.3  so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 27.4  Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 27.5  Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 27.6  Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 27.7  Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 27.8  Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 27.9  Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 27.10  Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 27.11  Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 27.12  und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 27.13  Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 27.14  Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 27.15  Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 27.16  Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 27.17  Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 27.18  Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 27.19  Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 27.20  Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 27.21  sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 27.22  Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 27.23  so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 27.24  Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. 27.25  Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 27.26  Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. 27.27  Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 27.28  Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! 27.29  Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! 27.30  Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 27.31  Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 27.32  Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 27.33  Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 27.34  Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.









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